Im Fall einer Ablehnung: Es ist wichtig, dass der gesamte Prozess der Konzeptentwicklung eingehend reflektiert und danach gefragt wird, ob beeinflussbare Gründe vorlagen, weshalb kein Mehrheitsentscheid für das Konzept erreicht werden konnte. Mögliche Reflexionsfragen könnten sein: Waren der Auftrag und die Erwartungen an das Endprodukt klar formuliert? Wurden die politischen Akteur:innen ausreichend in den Entwicklungsprozess einbezogen? Sind die Ziele und Massnahmen im Konzept realisierbar und begründet? Auf dieser Grundlage kann (gemeinsam mit dem zuständigen Gemeinderatsmitglied oder der Steuergruppe) überlegt werden, wie weiter vorgegangen wird. Ist es beispielsweise sinnvoll, einzelne Arbeitsschritte aus der Phase 3 Partizipative Konzeptarbeit nochmals durchzuführen? Für das weitere Vorgehen sollte in jedem Fall ein klarer Auftrag vom Gemeinderat eingeholt werden (z. B. Überarbeitungsauftrag).