Umsetzung
Der vorliegende Leitfaden sieht vor, dass im kinder- und jugendpolitischen Konzept Stellen benannt sind, welche die Umsetzung des Konzepts sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene verantworten.
Auf strategischer Ebene braucht es Personen, welche die Hauptverantwortung für die strategische Dimension der Kinder- und Jugendpolitik tragen (Themenhüterschaft) und die Umsetzung des Konzepts begleiten und beaufsichtigen. Dies kann zum Beispiel das zuständige Gemeinderatsmitglied für Kinder- und Jugendfragen oder die Kinder- und Jugendkommission sein.
Die Umsetzung der Massnahmen kann verschiedene Akteur:innen mit unterschiedlichen Rollen und Verantwortungen betreffen. Deshalb ist es wichtig, dass auf operativer Ebene eine Person oder Stelle die Hauptverantwortung für die praktische Umsetzung des Konzepts trägt. Wenn vorhanden, sind dies idealerweise die Kinder- und Jugendbeauftragten. Diese Aufgabe kann weiter durch die Leitung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder eine Person in der Verwaltung übernommen werden.
Wenn die Hauptverantwortung für die strategische und die operative Ebene im Konzept nicht definiert worden ist, sollte dies so bald als möglich nachgeholt (und ggf. nachträglich ins Konzept integriert) werden.