1.2.2 Festlegen des Gegenstands
Es ist wichtig, dass der Gegenstand der Konzeptentwicklung allen Beteiligten klar ist. Dies verhindert Missverständnisse. Bei dieser Klärung geht es darum, was im kinder- und jugendpolitischen Konzept konkret in den Blick genommen wird. Dabei ist es hilfreich, den Gegenstand auf den folgenden drei Ebenen zu definieren:
Altersbezogene Ebene: Mit welchen Altersgruppen befasst sich das kinder- und jugendpolitische Konzept?
In der Regel bezieht sich die kommunale Kinder- und Jugendpolitik auf die Altersgruppen Kinder ab Geburt bis junge Erwachsene von ca. 25 Jahren, beziehungsweise bis 30 Jahren, wenn diese ehrenamtlich in leitender, beratender oder betreuender Funktion in einer privaten Trägerschaft tätig sind (vgl. KJFG Art 4 Abs. b). Im erweiterten Sinn betrifft Kinder- und Jugendpolitik auch die Familien.
Geografische Ebene: Welchen geografischen Fokus hat das kinder- und jugendpolitische Konzept?
Der geografische Fokus ist üblicherweise die Gemeinde. Manchmal ist es sinnvoll, den geografischen Raum zu erweitern, beispielsweise bei bevorstehenden Gemeindezusammenschlüssen, bei Kooperationen zwischen Nachbarsgemeinden, wenn Kinder, Jugendliche und Familien Angebote in umliegenden Gemeinden intensiv nutzen oder bei Schulregionen oder -zusammenschlüssen. In diesem Fall sollten die Vor- oder Nachteile einer regionalen Konzeptentwicklung und die Konsequenzen auf Ebene des politischen Auftrags, der Ressourcen sowie der Projektorganisation, -planung und -umsetzung geprüft werden.
Thematische Ebene: Welchen thematischen Fokus hat das kinder- und jugendpolitische Konzept?
Ein kommunales kinder- und jugendpolitisches Konzept kann unterschiedliche Themenbereiche der Kinder- und Jugendpolitik umfassen, denn nicht jeder Bereich ist in jeder Gemeinde in demselben Umfang vorhanden. Es braucht einen bewussten Entscheid, welche Themen aktuell wichtig sind und im Konzept berücksichtigt werden sollen. Eine kinder- und jugendpolitische Konzeptentwicklung sollte die bestehenden Aktivitäten und Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik möglichst umfassend in den Blick und zum Ausgangspunkt für Weiter- und Neuentwicklungen nehmen. Aus dem Entscheid über den thematischen Fokus ergibt sich, ob das Endprodukt ein umfassendes kinder- und jugendpolitisches Konzept oder ein Teilkonzept zu einem bestimmten Themenbereich (z. B. Politik der frühen Kindheit) ist.