4.1.2 Vorbesprechen des Diskussions- und des Beschlussgeschäfts
Der Antrag zum Diskussions- und zum Beschlussgeschäft wie auch das Vorgehen an der Gemeinderatssitzung sollte mit dem dafür zuständigen Gemeinderatsmitglied vorbesprochen werden. Dieses muss nämlich das Geschäft im Gemeinderat vertreten und auf Fragen zum Prozess und zu den Inhalten des Konzepts wie auch zur aktuellen Kinder- und Jugendpolitik (z. B. Situation in anderen Gemeinden) antworten können.
«Bei jeder Konzeptarbeit ist es wichtig, die Behörden frühzeitig mit auf den Weg zu nehmen. Diskussionsgeschäfte und bilaterale Gespräche fördern das Verständnis für das Thema und zeigen auf, wo Stolpersteine versteckt sind.»