4 Politische Verabschiedung
Ein kinder- und jugendpolitisches Konzept verankert die kommunale Kinder- und Jugendpolitik als Bestandteil der Gesamtpolitik der Gemeinde. Dieses Konzept erfordert aufgrund seiner strategischen Bedeutung eine Zustimmung auf politischer Ebene. Deshalb ist es wichtig, dass der Gemeinderat 10 das Konzept verabschiedet, basierend auf seinem Beschluss zum Auftrag der Konzeptentwicklung (vgl. Arbeitsschritt 1.1. Klären des politischen Auftrags). Der erarbeitete Konzeptentwurf wird in dieser Phase im Idealfall zuerst in beratenden Gremien (z. B. Kinder- und Jugendkommission) besprochen, um dort bei Bedarf Rückmeldungen und die Zustimmung zu erhalten. Anschliessend wird der Entwurf idealerweise in Form eines Diskussionsgeschäfts (Besprechung des Konzepts) in einer Gemeinderatssitzung diskutiert, bevor die Endversion des Konzepts in einer weiteren Gemeinderatssitzung in Form eines Beschlussgeschäfts (Verabschiedung des Konzepts) verabschiedet wird.
Es gibt Gemeinden, die nicht zwischen Diskussions- und Beschlussgeschäften in Gemeinderatssitzungen unterscheiden. In diesem Fall braucht es andere Wege, die es den Gemeinderatsmitgliedern ermöglichen, sich während einer Diskussionsphase zum Konzeptentwurf zu beraten, Fragen zu stellen und aus ihrer Sicht notwendige Änderungsvorschläge einzubringen, damit der Entscheid auf einer mehrheitsfähigen Grundlage erfolgen kann.
10 Neben dem Gemeinderat können auch der Stadtrat, die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat eine Instanz sein, die politische Entscheidungen herbeiführen kann. Im Folgenden wird im Leitfaden vom Gemeinderat als dem entscheidenden Gremium ausgegangen.